Zum Hauptinhalt springen

Für wen gilt die E-Rechnungspflicht?

Ob Unternehmen, Freiberufler oder Steuerbüro – hier finden Sie genau, was für Sie gilt.

Für Unternehmen & KMUs

Als inländisches B2B-Unternehmen sind Sie von der E-Rechnungspflicht direkt betroffen. Seit dem 01.01.2025 müssen Sie in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen – unabhängig von Unternehmensgröße oder Jahresumsatz.

Versandpflicht ab 01.01.2027 (Umsatz > 800.000 €) bzw. 01.01.2028 für alle.
Generator starten

Ihre nächsten Schritte

  1. 1

    Systemcheck: Können Sie E-Rechnungen empfangen?

    Prüfen Sie, ob Ihre Buchhaltungssoftware ZUGFeRD oder XRechnung lesen kann. Falls nicht: Upgrade oder neues System nötig.

  2. 2

    Format wählen: ZUGFeRD oder XRechnung?

    Für B2B: ZUGFeRD empfohlen (hybrid, leichter einzuführen). Für öffentliche Auftraggeber: XRechnung Pflicht.

  3. 3

    Rechnungsversand vorbereiten

    Konfigurieren Sie Ihre Software für den ZUGFeRD-Export oder nutzen Sie unseren Generator als Übergangslösung.

  4. 4

    Mitarbeiter schulen

    Buchhaltung und Einkauf müssen den neuen Prozess kennen – sowohl beim Empfang als auch beim Versand.

Für Freiberufler & Privatpersonen

Als Freiberufler oder Selbstständiger mit B2B-Kunden (also Unternehmenskunden) gilt die Pflicht ebenfalls. Gute Nachricht: Sie haben bis 01.01.2028 Zeit, Rechnungen als E-Rechnung zu versenden.

Nutzen Sie unseren kostenlosen Generator – kein Buchhaltungsprogramm nötig.

Rechnungsrechner nutzen

Besonderheiten für Freiberufler

  • Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) Wenn Sie keine Umsatzsteuer ausweisen, verwenden Sie den MwSt-Satz 0 % und den Code „AE" oder „Z" im XML.
  • B2C ausgenommen Stellen Sie Rechnungen an Privatpersonen? Diese sind von der E-Rechnungspflicht ausgenommen.
  • Versandpflicht erst ab 2028 Als Kleinunternehmer (unter 800.000 € Umsatz) haben Sie Zeit bis 01.01.2028.
  • Kein teures ERP-System nötig Unser kostenloser Generator erstellt konforme XML-Dateien ohne Buchhaltungssoftware.

Für Steuerbüros & Steuerberater

Als Steuerberater oder Buchhaltungsbüro spielen Sie eine Schlüsselrolle bei der Umstellung Ihrer Mandanten. Viele Unternehmen werden sich an Sie wenden, um die E-Rechnungspflicht umzusetzen.

DATEV-Integration FAQ
DATEV-Mandanten vorbereiten

DATEV unterstützt ZUGFeRD vollständig. Aktivieren Sie den ZUGFeRD-Export in „Unternehmen online" und richten Sie den automatischen Import ein.

Mandanteninformation

Informieren Sie Ihre Mandanten über die Fristen. Unsere FAQ-Texte dürfen Sie als Grundlage für Mandanteninformationen verwenden.

Validierung & Prüfung

Nutzen Sie unseren Rechner zur XML-Vorschau und den offiziellen KoSIT-Validator für die formelle Prüfung von ZUGFeRD-Dateien.