Für wen gilt die E-Rechnungspflicht?
Ob Unternehmen, Freiberufler oder Steuerbüro – hier finden Sie genau, was für Sie gilt.
Für Unternehmen & KMUs
Als inländisches B2B-Unternehmen sind Sie von der E-Rechnungspflicht direkt betroffen. Seit dem 01.01.2025 müssen Sie in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen – unabhängig von Unternehmensgröße oder Jahresumsatz.
Ihre nächsten Schritte
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1
Systemcheck: Können Sie E-Rechnungen empfangen?
Prüfen Sie, ob Ihre Buchhaltungssoftware ZUGFeRD oder XRechnung lesen kann. Falls nicht: Upgrade oder neues System nötig.
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2
Format wählen: ZUGFeRD oder XRechnung?
Für B2B: ZUGFeRD empfohlen (hybrid, leichter einzuführen). Für öffentliche Auftraggeber: XRechnung Pflicht.
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3
Rechnungsversand vorbereiten
Konfigurieren Sie Ihre Software für den ZUGFeRD-Export oder nutzen Sie unseren Generator als Übergangslösung.
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4
Mitarbeiter schulen
Buchhaltung und Einkauf müssen den neuen Prozess kennen – sowohl beim Empfang als auch beim Versand.
Für Freiberufler & Privatpersonen
Als Freiberufler oder Selbstständiger mit B2B-Kunden (also Unternehmenskunden) gilt die Pflicht ebenfalls. Gute Nachricht: Sie haben bis 01.01.2028 Zeit, Rechnungen als E-Rechnung zu versenden.
Nutzen Sie unseren kostenlosen Generator – kein Buchhaltungsprogramm nötig.
Rechnungsrechner nutzenBesonderheiten für Freiberufler
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Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) Wenn Sie keine Umsatzsteuer ausweisen, verwenden Sie den MwSt-Satz 0 % und den Code „AE" oder „Z" im XML.
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B2C ausgenommen Stellen Sie Rechnungen an Privatpersonen? Diese sind von der E-Rechnungspflicht ausgenommen.
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Versandpflicht erst ab 2028 Als Kleinunternehmer (unter 800.000 € Umsatz) haben Sie Zeit bis 01.01.2028.
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Kein teures ERP-System nötig Unser kostenloser Generator erstellt konforme XML-Dateien ohne Buchhaltungssoftware.
Für Steuerbüros & Steuerberater
Als Steuerberater oder Buchhaltungsbüro spielen Sie eine Schlüsselrolle bei der Umstellung Ihrer Mandanten. Viele Unternehmen werden sich an Sie wenden, um die E-Rechnungspflicht umzusetzen.
DATEV-Integration FAQDATEV unterstützt ZUGFeRD vollständig. Aktivieren Sie den ZUGFeRD-Export in „Unternehmen online" und richten Sie den automatischen Import ein.
Informieren Sie Ihre Mandanten über die Fristen. Unsere FAQ-Texte dürfen Sie als Grundlage für Mandanteninformationen verwenden.
Nutzen Sie unseren Rechner zur XML-Vorschau und den offiziellen KoSIT-Validator für die formelle Prüfung von ZUGFeRD-Dateien.